Sofern Sie
nicht
Mitarbeiter des Uniklinikums oder eines der Universität Regensburg angeschlossenen Lehrkrankenhäuser sind
bzw. soweit sich dies nicht schon aus Ihren vorstehenden Angaben ergibt, geben Sie bitte an, in welcher
Funktion Sie Angehöriger der Universität Regensburg sind (diese Angaben sind besonders wichtig bei
Antragsstellern aus dem niedergelassenen Bereich).
Dasselbe gilt, wenn Sie den Antrag für einen Angehörigen der Universität Regensburg, etwa als Studiensekretariat,
Auftragsforschunginstitut, Drittmittelgeber oder nichtapprobierter Doktorand, stellen möchten.